Land-& Kommunaltechnik GmbH Gewerbepark 1 8641 St. Marein im Mürztal
MEPID Land & Kommunaltechnik GmbH
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AGB für Landmaschinentechniker
 
Stand 1/2021
1.
 
Geltung
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (_________) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei
künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2.
Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer
Homepage
www.mepid.at
1.3.
Wir kontrahieren
ausschließlich
unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4.
Geschäftsbedingungen des Kunden
oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich
widersprechen
.
2.
 
Angebot/Vertragsabschluss
2.1.
Unsere Angebote sind
unverbindlich
.
2.2.
Zusagen
, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
 
2.3.
In
Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (
Informationsmaterial
)
angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben
unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4.
Kostenvoranschläge
sind unverbindlich.
2.5.
Kostenvoranschläge sind
entgeltlich
. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
2.6.
Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch.
3.
 
Preise
3.1.
Preisangaben sind grundsätzlich
nicht
als
Pauschalpreis
zu verstehen.
3.2.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im
ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden
, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von
Altmaterial
hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4.
Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte
anzupassen
, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5.
Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als
wertgesichert
nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.6.
Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.4 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.5 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung
innerhalb von zwei Monaten
nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
4.
 
Beigestellte Ware
4.1.
Werden Geräte, Teile oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen
Zuschlag
von 2 % des Werts der beigestellten Geräte, Teile bzw. des Materials zu berechnen.
4.2.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte, Teile und sonstige Materialien sind
nicht
Gegenstand von
Gewährleistung
.
5.
 
Zahlung
5.1.
Ein
Drittel des Entgeltes
wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2.
Die Berechtigung zu einem
Skontoabzug
bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.
5.3.
Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem
Zahlungsverzug
berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; gegenüber unternehmerischen Kunden 9,2 %-Punkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB)
 
5.4.
Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.5.
Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die
Erfüllung
unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden
einzustellen
.
5.6.
Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden
fällig zu stellen
. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.7.
Eine
Aufrechnungsbefugnis
steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte
Vergütungen
(Rabatte, Abschläge u. a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.9.
Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden
Mahnungen
verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 40.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Gegenüber unternehmerischen Kunden werden Mahnspesen in Höhe von € 40,- verrechnet (§458 ABGB).
6.
 
Bonitätsprüfung
6.1.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten
Gläubigerschutzverbände
AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
7.
 
Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1.
Unsere Pflicht zur
Leistungsausführung beginnt
frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen
Voraussetzungen
zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
 
7.2.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage
verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen
oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art,
Grenzverläufe
sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
7.3.
Kommt der Kunde dieser
Mitwirkungspflicht
nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.4.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie
Meldungen und Bewilligungen
durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.5.
Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche
Energie
und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6.
Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos
versperrbare Räume
für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8.
 
Leistungsausführung
8.1.
Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige
Änderungen unserer
Leistungsausführung
gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2.
Sachlich (z.B. Baufortschritt, Anlagengröße, u. a.) gerechtfertigte
Teillieferungen
und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
9.
 
Leistungsfristen und Termine
9.1.
Fristen und Termine verschieben sich bei
höherer Gewalt
, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.2.
Wird der Beginn der Leistungsausführung durch dem
Kunden zuzurechnende Umstände verzögert
oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt
7
. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
9.3.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur
verbindlich
, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
10.1.
Bei
Verzug
mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
11.
Behelfsmäßige Instandsetzung
11.1.
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
12.
Gefahrtragung
12.1.
Die Gefahr für von uns
angelieferten und am Leistungsort gelagerten
oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
13.
Annahmeverzug
13.1.
Gerät der Kunde länger als 12 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten
Geräte, Teile und Materialien anderweitig
verfügen
, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
13.2.
Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir
ebenso
berechtigt,
bei Bestehen auf Vertragserfüllung die
Ware bei uns
einzulagern
, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von _11€__
 
Tag zusteht.
13.3.
Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten
.
13.4.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten
Schadenersatz
in Höhe von 2 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
13.5.
Die Geltendmachung eines
höheren Schadens
ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
14.
Eigentumsvorbehalt
14.1.
Die von uns gelieferte, montierte oder
sonst übergebene
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
14.2.
Eine
Weiterveräußerung
ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
14.3.
Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns
abgetreten
.
14.4.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
14.5.
Der Kunde hat uns von der Eröffnung des
Konkurses
über sein Vermögen oder der
Pfändung
unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
14.6.
Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
14.7.
Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene
Kosten
trägt der Kunde.
14.8.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag
, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
14.9.
Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und
bestmöglich
verwerten
.
15.
Schutzrechte Dritter
15.1.
Bringt der Kunde
geistige Schöpfungen
oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
15.2.
Der Kunde hält uns diesbezüglich
schad- und klaglos
.
15.3.
Wir sind berechtigt, von unternehmerischen
 
Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene
Kostenvorschüsse
zu verlangen.
16.
Unser geistiges Eigentum
16.1.
Pläne
, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
16.2.
Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die
Weitergabe
, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
16.3.
Der Kunde verpflichtet sich weiters zur
Geheimhaltung
des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
17.
Gewährleistung
17.1.
Die
Gewährleistungsfrist
für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
17.2.
Der Zeitpunkt der
Übergabe
ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
17.3.
Behebungen
eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
17.4.
Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest
zwei Versuche
einzuräumen.
17.5.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene
Aufwendungen
für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
17.6.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu
beweisen
, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
17.7.
Mängel
am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens
______
Tage nach Übergabe an uns schriftlich
anzuzeigen
. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
17.8.
Eine etwaige
Nutzung oder Verarbeitung
des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
17.9.
Wird eine
Mängelrüge
nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
17.10.
Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu
retournieren
.
17.11.
Die Kosten für den
Rücktransport
der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
17.12.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine
unverzügliche Mangelfeststellung
durch uns zu ermöglichen.
17.13.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u. ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht
kompatibel
sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
18.
Haftung
18.1.
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei
Vermögensschäden
nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2.
 
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung
beschränkt
mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18.3.
Diese Beschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir
zur Bearbeitung übernommen
haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
18.4.
Weiters gelten obige Beschränkungen auch für Schäden die durch
Probefahrten und Probebetrieb
entstehen.
18.5.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
18.6.
Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere
Mitarbeiter
, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
18.7.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch
unsachgemäße Behandlung
oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
18.8.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften,
Versicherungsleistungen
durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
19.
Salvatorische Klausel
19.1.
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die
Gültigkeit
der übrigen Teile nicht berührt.
19.2.
Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine
Ersatzregelung
zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
20.
Allgemeines
20.1.
Es gilt
österreichisches Recht
.
20.2.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
20.3.
Erfüllungsort
ist der Sitz des Unternehmens Gewerbepark 1 8641 St. Marein im Mürztal
20.4.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
 
20.5.
Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug oder Rücktritt (insbesondere gemäß 13.) einverstanden ist.
Ende
 
AGB für Landmaschinentechniker
 
Stand 1/2021
1.
 
Geltung
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (_________) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei
künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2.
Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer
Homepage
www.mepid.at
1.3.
Wir kontrahieren
ausschließlich
unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4.
Geschäftsbedingungen des Kunden
oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich
widersprechen
.
2.
 
Angebot/Vertragsabschluss
2.1.
Unsere Angebote sind
unverbindlich
.
2.2.
Zusagen
, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
 
2.3.
In
Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (
Informationsmaterial
)
angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben
unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4.
Kostenvoranschläge
sind unverbindlich.
2.5.
Kostenvoranschläge sind
entgeltlich
. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
2.6.
Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch.
3.
 
Preise
3.1.
Preisangaben sind grundsätzlich
nicht
als
Pauschalpreis
zu verstehen.
3.2.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im
ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden
, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von
Altmaterial
hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4.
Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte
anzupassen
, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5.
Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als
wertgesichert
nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.6.
Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.4 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.5 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung
innerhalb von zwei Monaten
nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
4.
 
Beigestellte Ware
4.1.
Werden Geräte, Teile oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen
Zuschlag
von 2 % des Werts der beigestellten Geräte, Teile bzw. des Materials zu berechnen.
4.2.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte, Teile und sonstige Materialien sind
nicht
Gegenstand von
Gewährleistung
.
5.
 
Zahlung
5.1.
Ein
Drittel des Entgeltes
wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2.
Die Berechtigung zu einem
Skontoabzug
bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.
5.3.
Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem
Zahlungsverzug
berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; gegenüber unternehmerischen Kunden 9,2 %-Punkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB)
 
5.4.
Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.5.
Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die
Erfüllung
unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden
einzustellen
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Datenschutzerklärung Übergeordneter Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Betreiben einer Werkstätte und Handel die Zurverfügungstellung von entsprechenden Waren- /Dienstleistungen. 1 . Ihre personenbezogenen Daten, das sind Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Email, Fahrzeugmarke und Modell, KFZ-Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, KM-Stand, Erstzulassungsdatum, können von uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Ihnen zu den Zwecken der Büroverwaltung, des Controllings, des Rechnungswesens sowie der Kundenbetreuung aus dem Rechtsgrund der Vertragserfüllung bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen verarbeitet werden. 2 . Die Geräte auf denen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, sowie dementsprechende Papierablagen befinden sich in unserer Firma. 3 . Diese Daten werden, soweit erforderlich, weitergegeben an Banken, Vorlieferanten, Steuerberater, Inkassobüros, Rechtsvertreter, Gerichte, Verwaltungsbehörden, Polizei 4 . Wenn Sie Ihr Kundenkonto löschen lassen möchten, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass zumindest bei vorgenommenen kostenpflichtigen Leistungen für bestimmte Daten Aufbewahrungspflichten (z.B. nach UGB und Steuerrecht) bestehen. In diesen Fällen tritt an die Löschung der Daten eine Sperrung. Die Daten werden 7 Jahre nach der letzten Rechnungslegung gelöscht (§ 132 BAO), darüber hinaus nach Beendigung allfälliger Rechtsstreite. 5 . Diese Daten können von uns auch zum Zweck des Marketings betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot aus unserem berechtigten Interesse an der Geschäftsanbahnung und Intensivierung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen für die Zusendung von Emails und Briefpost verarbeitet werden. 6 . Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen; der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. 7 . Sie können sämtliche Rechte durch eine E-Mail, durch persönliche Kontaktaufnahme (z.B. per Telefon oder direkt vor Ort) oder durch eine Mitteilung per Post ausüben. 8 . Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Verantwortlich für den Datenschutz ist : MEPID Land- und Kommunaltechnik GmbH